„Wer Inklusion und Teilhabe möchte, findet Lösungen – wer sie verhindern will findet Begründungen!“
Im Sinne der Gleichberechtigung haben sich die EU-Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet, das Inklusions- und Teilhabegesetz zu novilieren und sich verpflichtet, Maßnahmen zu deren Umsetzung zu ergreifen.
STANDING OVATION wird bis zu 100% gefördert!
Bundesministerium für Soziales, AMS, Neba, Versicherungen (AUVA,…) unterstützen finanziell bis zu 100%.
WICHTIG! für Arbeitgeber:
* Kündigungsschutz für behinderte Mitarbeiter massiv entschräft
* Großzügige Unterstützung und Steuervorteile bei der Anstellung Betroffener
* Für NICHT besetzte Inklusive-Arbeitsplätze zahlt das Unternehmen Strafe (Ausgleichstaxe)
* Für auszubildende beeinträchtigte Lehrlinge erhält der Arbeitgeber Zuschüsse (attraktive Prämien)
* Im Rahmen der Arbeitserprobung übernimmt das AMS bis zu 100% der Lohnkosten
Kündigungsschutz für begünstigt behinderte Personen
Begünstigt behinderte Personen mit einem Feststellungsbescheid haben in der Regel erst nach Ablauf des vierten Beschäftigungsjahres einen erhöhten Kündigungsschutz.
Die Ausgleichstaxe
Unternehmen mit 25 oder mehr Beschäftigten sind verpflichtet, auf jeweils 25 Beschäftigte einen begünstigten Behinderten bzw. eine begünstigte Behinderte einzustellen. Wenn die Beschäftigungspflicht nicht erfüllt ist, wird dem Dienstgeber oder der Dienstgeberin vom Sozialministeriumservice alljährlich für das jeweils abgelaufene Kalenderjahr eine Ausgleichstaxe vorgeschrieben.
Die Höhe der Ausgleichstaxe
Ab 1.1.2024 sind dies monatlich EUR 320,- für jede einzelne Person, die zu beschäftigen wäre.
Abweichend davon gilt:
- Dienstgeber und Dienstgeberinnen mit 100 oder mehr Beschäftigten haben eine Ausgleichstaxe von monatlich EUR 451,- für jede Person, die zu beschäftigen wäre, zu entrichten.
- Dienstgeber und Dienstgeberinnen mit 400 oder mehr Beschäftigten haben eine Ausgleichstaxe von monatlich EUR 477,- für jede Person, die zu beschäftigen wäre, zu entrichten.
Prämie
Für die Beschäftigung von in Ausbildung stehenden begünstigten Behinderten erhält der Dienstgeber oder die Dienstgeberin vom Sozialministeriumservice eine Prämie aus Mitteln des Ausgleichstaxfonds.
Höhe der Prämie
monatlich EUR 320,- (ab 1.1.2024)